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Steuernews für Ärzte: Pflegegelder für Pflegepersonen - Pflegegeld, Steuerpflicht, Praxis

Pflegegelder für Pflegepersonen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Pflegevergütungen

§ 3 Nr. 36 Einkommensteuergesetz EStG stellt Einnahmen für Pflegeleistungen, Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes bzw. mindestens aber bis zur Höhe des sozialrechtlichen Entlastungsbetrages einkommensteuerfrei. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen von Angehörigen der bzw. des Pflegebedürftigen oder sonstigen Personen erbracht werden, die damit eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen. Was zunächst einfach klingt, ist in der Praxis sehr komplex und umso schwieriger zu durchschauen, je enger Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht ineinandergreifen.

Leitfaden der Finanzverwaltung

Die Oberfinanzdirektion/OFD Frankfurt hat hierzu eine umfassende Verfügung veröffentlicht (Verfügung vom 18.3.2024, S 2342 A-00067). Aus dem Leitfaden geht u. a. hervor, dass weitergeleitete Erstattungen von Sozialversicherungsträgern nur insoweit einkommensteuerfrei sind, als diese von der Höhe nach das Pflegegeld für Stufe III nicht übersteigen. Freiwillige Zuwendungen des Pflegebedürftigen sind nicht steuerfrei. Dies gilt auch, wenn die Vergütung unter der Grenze des Pflegegeldes liegt.

Sittliche Verpflichtungen

Eine sittliche Verpflichtung nimmt die Finanzverwaltung nur an, wenn die Pflegeperson nicht mehr als zwei Personen pflegt, es sei denn es handelt sich ausschließlich um Angehörige.

Verhinderungspflege

Die OFD nimmt auch zur Verhinderungspflege Stellung. Hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung der Vergütung an den Verhinderungspfleger gelten dabei keine Besonderheiten. Allerdings müssen die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit beim Verhinderungspfleger vorliegen.

Entlastungsbetrag steuerfrei

Schließlich betont die OFD in ihrer Verfügung, dass der Entlastungsbetrag von bis zu € 125,00 monatlich bei Weiterleitung an den Pflegenden ebenfalls steuerfrei ist und dass die steuerfreien Pflegeleistungen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Stand: 26. November 2024

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Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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