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Steuernews für Ärzte: Kündigung wegen Eheschließung - Ehe, Kündigung

Kündigung wegen Eheschließung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Sachverhalt

Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war. Auslöser für die Kündigung war eine erneute standesamtliche Heirat, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden wäre. Der Chefarzt hätte durch Eingehung einer nach „kanonischem Recht“ ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.

Urteil des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah in der Kündigung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion und hat den Fall zur Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwiesen (EuGH, Urteil vom 11.9.2018, C-68/17). Eine Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu führen, erschien dem EuGH nicht als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“, so der EuGH. Das Bundesarbeitsgericht wird hierzu in Kürze entscheiden.

Stand: 27. November 2018

Bild: forkART Photography - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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