Seitenbereiche
Steuernews für Ärzte: Höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge - Behindertenpauschbeträge, Pflege, Steuerpflichtig

Höhere Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_aerzte/
Illustration

Verdoppelung der Pauschbeträge

Nach dem inzwischen verabschiedeten Behinderten-Pauschbetragsgesetz sollen die gegenwärtigen Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt werden. Durch die Gesetzesänderung (§ 33b Abs. 3 Einkommensteuergesetz EStG-E) sollen z. B. Steuerpflichtige mit einem Behinderungsgrad von 80 einen Pauschbetrag von € 2.120,00 (bisher € 1.060,00) erhalten. Darüber hinaus sollen die Anspruchsvoraussetzungen für die Pauschbeträge bei einem Grad der Behinderung von unter 50 herabgesetzt werden. Nicht mehr notwendig ist eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit. Außerdem können ab dem Veranlagungszeitraum 2021 Behinderte mit einem Grad von mindestens 20 einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen.

Pflege-Pauschbeträge

Durch die Gesetzesänderung soll der derzeitige Pflege-Pauschbetrag auf € 1.800,00 pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt werden. Für Steuerpflichtige mit einem Pflegegrad 2 soll ab 2021 ein Pflege-Pauschbetrag von € 600,00 und bei Pflegegrad 3 ein solcher von € 1.100,00 gewährt werden.

Stand: 25. November 2020

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.