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Steuernews für Ärzte: Welche Steuerunterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können - Unterlagen, Aufbewahrungspflichten, Jahreswechsel

Welche Steuerunterlagen zum Jahreswechsel vernichtet werden können

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Aufbewahrungspflichten

Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens sechs bzw. zehn Jahre aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit Schluss des Kalenderjahres, dem der betreffende Beleg zuzuordnen ist oder in dem der Praxisbrief empfangen oder abgesandt worden ist. Entsprechendes gilt auch für elektronisch archivierte Dokumente und Belege.

Stichtag 31.12.2020

Zum Jahreswechsel können Einnahmen- und Ausgabenbelege bzw. Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2010 vernichtet werden, sofern der letzte Eintrag in diesen Dokumenten in 2010 erfolgt ist. Praxiskorrespondenz, die in 2014 empfangen oder abgesandt wurde, sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2014 und früher können ebenfalls vernichtet werden. Ausnahme: Die Dokumente sind für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Stand: 25. November 2020

Bild: LoloStock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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