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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Viertes Corona-Steuerhilfegesetz - Gesetz, Corona, Abschreibung

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
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Sonderabschreibung

Hotel- und Gastronomiebetriebe können auch in 2022 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens degressiv abschreiben. Die zur Abmilderung der Coronafolgen für die Wirtschaft in 2020 eingeführte degressive Abschreibung wurde verlängert. Abschreiben können Hotelbetreiber und Gastwirte bis zum 2,5fachen der regulären linearen Abschreibung, maximal 25 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Anmerkung: Die degressive Abschreibung sollte vom Hotelier/Gastronomen nur genutzt werden, wenn der für 2022 zu erwartende Gewinn höher ist als für 2023 und die Folgejahre. Denn das anfänglich genutzte höhere Abschreibungspotenzial mindert zukünftige Abschreibungen.

Coronaverluste verrechnen

Auch in 2022 und 2023 können Verluste bis zu einem Höchstbetrag von € 10 Mio. (bzw. € 20 Mio. bei Zusammenveranlagung) zurückgetragen werden, und zwar auf die beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Allgemein soll ein Rücktragszeitraum von zwei Jahren eingeführt werden.

Reinvestitionsfristen

Hoteliers und Gastronomen, die in den Jahren 2017 bis 2019 Rücklagen nach §§ 6b und/oder 7g Einkommensteuergesetz/EStG gebildet haben, welche regulär in 2022 auslaufen würden, können Reinvestitionen noch um ein weiteres Jahr verschieben. Die gebildeten Rücklagen müssen so in 2022 nicht steuererhöhend aufgelöst werden.

Umsatzsteuersatz 2022

Wie bereits im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, bleibt der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie auf Speisen und Logieleistungen das ganze Jahr 2022 bei sieben Prozent. Ausgenommen bleibt die Abgabe von Getränken.

Stand: 29. März 2022

Bild: Watchara - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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