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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Prüfungsschwerpunkt Gastronomie 2020 - Bargeld, Kassennachschau, Kassensturz

Prüfungsschwerpunkt Gastronomie 2020

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Bargeldbetriebe

Die Gastronomie zählt traditionell zu jenen Branchen, in denen besonders viel mit Bargeld bezahlt wird. Sowohl für die Gastronomie als auch für andere Branchen (z. B. Taxigewerbe) steht der Finanzverwaltung seit dem 1.1.2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die Berliner Finanzverwaltung hat in 2019 im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen durchgeführt. Bei der Kassennachschau erfassen die Prüfer die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse. Diese werden sodann mit den verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Führt der Gastronomiebetrieb keine elektronische Kasse, sondern eine offene Ladenkasse, machen die Prüfer regelmäßig einen Kassensturz.

Erfolgreiche Prüfer

Allein im Zuständigkeitsbereich der Berliner Finanzverwaltung wurden im Gastronomiebereich im Jahr 2019 insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund € 50,4 Mio. In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet. Geprüft wurden neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer und Schankwirtschaften.

Auch 2020 im Visier

Gastronominnen und Gastronomen stehen auch 2020 im Mittelpunkt der Betriebsprüfungsaktivitäten. So werden die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, „in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird“ (vgl. Pressemitteilung SenFin Berlin v. 27.12.2019)

Stand: 28. September 2020

Bild: beeboys - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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