Seitenbereiche
Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Vermietung einer Ferienwohnung - Ferienwohnung, Vermietung, Eigentümer

Vermietung einer Ferienwohnung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
Illustration

Ferienwohnungen mit Zimmerservice

Die Vermietung von Unterkünften (Wohnungen, Zimmer) vollzieht sich im Regelfall auf Ebene einer privaten Vermögensverwaltung. Der Vermieter erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn zusätzlich zur Vermietung besondere hoteltypische Zusatzleistungen angeboten werden oder die Vermietung ihrer Art nach als Fremdenpension erfolgt (H 15.7. Abs 2 Einkommensteuer-Handbuch).

Zwischenschaltung eines Treuhänders

Viele private Vermieter lassen die Vermietung ihrer Ferienwohnung über Dritte (Treuhänder) laufen. Die Treuhänder mieten die Wohnungen langfristig an und bieten diese oft zusammen mit hoteltypischen Leistungen an Feriengäste an.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 28.5.2020 (IV R 10/18) über die Einkunftsart eines privaten Vermieters zu entscheiden, der seine Ferienwohnung an einen gewerblichen Vermittler vermietet hatte. Der BFH sah entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in der Betätigung des privaten Vermieters keine gewerbliche Tätigkeit. „Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter eine gewerbliche Tätigkeit ausübt“, so der BFH. Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit des privaten Vermieters selbst einem Gewerbebetrieb gleicht.

Stand: 27. September 2023

Bild: diy13 - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.