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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Schwimmbad- und Saunanutzung - Saunanutzung, Regelsteuersatz, Umsatzsteuersatz

Schwimmbad- und Saunanutzung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Schwimmbadbetrieb

Gastronominnen und Gastronomen bieten vielfach die Nutzung ihres Wellnessbereichs sowohl ihren eigenen Hausgästen als auch externen Personen an. Auch hier stellt sich für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Entgelte die Frage nach der Einheitlichkeit von Leistungen und ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz oder der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. Denn während Umsätze im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schwimmbädern sowie die Verabreichung von Heilbädern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (§ 12 Abs 2 Nr. 9 UStG), fallen Entgelte für die Nutzung einer Sauna unter den Regelsteuersatz.

FG-Urteil

Das Niedersächsische Finanzgericht hat in dem Fall eines kombinierten Angebots der Nutzung eines Schwimmbads sowie des Saunabereichs eine einheitliche – dem Regelsteuersatz unterliegende – Leistung gesehen (Urteil vom 23.5.2023, 5 K 3/22). Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema bleibt abzuwarten.

Stand: 25. September 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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