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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Überlassung von Ferienimmobilien - Vermietung, Pachtzins, Ferienwohnung

Überlassung von Ferienimmobilien

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Gewerbesteuer

Dem gewerbesteuerrechtlichen Gewinn müssen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes/GewStG ein Viertel der Summe aus der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen für Objekte, die im Eigentum eines anderen stehen, hinzugerechnet werden. Bezüglich der Frage der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Ferienimmobilien zur Weiterüberlassung an Reisende hat der Bundesfinanzhof/BFH Urteil vom 17.8.2023, III R 59/20) entschieden, dass es hier auf die Art des Vertragsverhältnisses ankommt.

Vermietung oder Vermittlung

Stellt das Vertragsverhältnis zwischen einem Ferienimmobilienbesitzer und dem Vermarkter ein Mietverhältnis dar, ist eine Hinzurechnung vorzunehmen. Besteht hingegen nur ein Vermittlungsvertrag, muss keine Hinzurechnung erfolgen.

Stand: 25. September 2024

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Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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