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Steuernews für Mandanten: Automatischer Informationsaustausch - Informationsaustauschgesetz, Depot, Konto

Automatischer Informationsaustausch

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Zwischenstaatlicher Austausch von Finanzinformationen

Seit 2017 tauschen rund 100 Staaten Informationen über Anlagekonten und Depots von Kontoinhabern aus, die ihren Wohnsitz im jeweils anderen Staat haben. Der Informationsaustausch erfolgt regelmäßig zum 30.9. eines Jahres. Gemeldet werden die Jahresschlussdaten des Vorjahres. Am 30.9.2021 erfolgt also die Mitteilung von Kontosalden zum 31.12.2020. Der Informationsaustausch ist im deutschen Steuerrecht im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Vorläufige Staatenliste 2021

Am automatischen Informationsaustausch 2021 nehmen alle EU-Staaten sowie Drittstaaten, die mit der Europäischen Union eine Vereinbarung zum automatischen Informationsaustausch oder mit Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben, teil. Das BMF veröffentlicht alljährlich eine vorläufige Staatenliste. Die in 2021 voraussichtlich teilnehmenden Staaten sind im BMF-Schreiben vom 11.2.2021 (IV B 6 - S 1315/19/10030:032) aufgelistet.

Türkei dabei

Auf der vorläufigen Staatenliste 2021 finden sich 109 Staaten, unter anderem auch die Türkei. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) unter www.bzst.bund.de zum Abruf bereit.

Stand: 29. März 2021

Bild: Funtap - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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