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Steuernews für Mandanten: Förderung der Elektromobilität - Elektromobilität, Steuer, Förderung

Förderung der Elektromobilität

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Mehr Elektroautos

Mehr Elektroautos auf Deutschlands Straßen, das ist das Ziel des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 31.7.2019 beschlossen.

Lieferfahrzeuge

Die Anschaffung kleiner und mittelgroßer elektrisch betriebener Nutz- oder Lieferfahrzeuge wird steuerlich gefördert. Steuerpflichtige, die innerhalb der nächsten 10 Jahre (von 2020 bis Ende 2030) solche Fahrzeuge anschaffen, können zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von 50 % der Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung geltend machen. Die Sonderabschreibung wird in dem neu geschaffenen § 7c Einkommensteuergesetz/EStG geregelt. Begünstigt ist allerdings nur die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Das heißt, dass die Sonderabschreibung nur in Anspruch nehmen kann, wer das Fahrzeug erstmalig zulässt. Die Neuregelung steht allerdings unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Dienstwagenbesteuerung

Bei elektrischen Fahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen gilt seit dem 1.1.2019 die Sonderregelung der Halbierung der Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von 1 % des Listenpreises auf 0,5 %. Diese Fördermaßnahme war zunächst bis 31.12.2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Jobtickets

Die Ausgabe von Jobtickets durch den Arbeitgeber ist seit Jahresbeginn für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Allerdings wird das Jobticket auf die Entfernungspauschale angerechnet. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass der Arbeitgeber das Jobticket mit 25 % pauschal versteuern kann. Dafür entfällt die Anrechnung der Entfernungspauschale.

Dienstfahrräder

Seit 1.1.2019 können Arbeitgeber den Arbeitnehmern Fahrräder steuerfrei überlassen. Diese ursprünglich bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung wird nun bis Ende 2030 verlängert.

Inkrafttreten

Alle Neuregelungen sollen, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, am Tag der Verkündung in Kraft treten. Das Gesetz soll planmäßig bis Jahresende verabschiedet werden.

Stand: 26. September 2019

Bild: Harald Schindler - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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