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Steuernews für Mandanten: Steuerfreier Ebay-Verkauf - Steuerfrei, Finanzverwaltung, Gewerbebetrieb

Steuerfreier Ebay-Verkauf

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Die Finanzverwaltung unterstellt im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn Privatverkäufe über die Internet-Plattform „Ebay“ durchgeführt werden. Diesem Grundsatz ist der Bundesfinanzhof allerdings entgegengetreten. „Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform“ führt nicht automatisch zu Gewerbeeinkünften (BFH, Urteil v. 17.6.2020 - X R 18/19; veröffentlicht am 7.1.2021). Im Streitfall ging es um die Veräußerung einer privaten Modelleisenbahnsammlung.

Stand: 29. März 2021

Bild: kite_rin - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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