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Steuernews für Mandanten: Einkommen- und Erbschaftsteuer - Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Vermögen

Einkommen- und Erbschaftsteuer

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Einkommensteuerermäßigung

Werden geerbte Vermögensgegenstände veräußert, fällt nicht selten neben der Erbschaftsteuer auch Einkommensteuer an. § 35b Einkommensteuergesetz/EStG sieht hierfür auf Antrag eine Einkommensteuerermäßigung nach einem bestimmten Prozentsatz vor. Der Ermäßigung unterliegen dabei Einkünfte, die im betreffenden Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen vier Veranlagungszeiträumen (also innerhalb von fünf Jahren) als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlegen haben. Streitig war bisher, wann der Begünstigungszeitraum im Einzelfall beginnt.

BFH-Entscheidung

Der Bundesfinanzhof/BFH hat in einem Fall, betreffend die einkommensteuerpflichtige Veräußerung von Kommanditgesellschaftsbeteiligungen, entschieden, dass der maßgebliche Begünstigungszeitraum mit dem Tod des Erblassers beginnt (Urteil vom 28.11.2023, X R 20/21, veröffentlicht am 2.5.2024). Im Streitfall fand die Veräußerung sechs Jahre nach dem Erbfall statt, war also außerhalb des Begünstigungszeitraumes.

Doppelbelastung zulässig

Der BFH betonte in dem Urteil außerdem, dass eine Doppelbelastung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer weder den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt noch eine etwaige verfassungsrechtlich zu beachtende Belastungsgrenze überschreitet. Die Begünstigungsvorschrift greift im Übrigen nur bei Erbschaften, nicht bei Schenkungen.

Stand: 28. Juli 2024

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Erscheinungsdatum:

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