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Steuernews für Mandanten: Weitere Bürokratieentlastung - Bürokratieentlastungsgesetz, Bürokratie, Gesetz

Weitere Bürokratieentlastung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Bürokratieentlastung

Die Bundesregierung will Unternehmerinnen und Unternehmer von Bürokratie entlasten. Das Bundesjustizministerium spricht von dem größten je geschnürten Entlastungspaket. Das Volumen der Entlastung soll nach Regierungsangaben insgesamt über € 3 Mrd. betragen und der Bürokratiekostenindex soll auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung gedrückt werden. Zu den bisherigen wesentlichen Entlastungspaketen zählen unter anderem die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, diverse Maßnahmen zum Abbau von Melde- und Informationspflichten oder die diversen Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung.

Neue Vorschläge

Die Bundesregierung hat in einer im Juni 2024 vorgelegten Formulierungshilfe weitere Maßnahmen zur Abschaffung überschüssiger Bürokratie vorgeschlagen. Unter anderem sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge informieren dürfen und Altersgrenzenvereinbarungen treffen können. Damit können Abläufe in der Personalabteilung besser digitalisiert werden. Nur in besonders für Schwarzarbeit anfälligen Branchen soll weiterhin die Papierform zwingend gelten.

Betriebsstätten

Unternehmen, die ihre Betriebsstätte in den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Gewerbebehörde verlegen, sollen sich künftig nicht mehr bei der bisherigen Behörde abmelden müssen. Vielmehr soll die Neuanmeldung alleine genügen.

Stand: 28. Juli 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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