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Steuernews für Mandanten: Rundfunkbeitrag - Rundfunkbeitrag, Wohnung

Rundfunkbeitrag

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Rundfunkbeitrag

Seit 1.1.2013 wird der Rundfunkbeitrag in Deutschland unabhängig vom tatsächlichen Besitz eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes erhoben. Der Beitrag knüpft vielmehr an das Innehaben einer Wohnung an. Gegen diese neue Art der Beitragserhebung haben diverse Bürger vor dem Landgericht (LG) Tübingen geklagt. Das LG war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und insbesondere die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung würden gegen das Unionsrecht verstoßen.

Auffassung des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte die Sichtweise des LG Tübingen jedoch nicht. Die geänderte Gebührenerhebungsart würde vielmehr der technologischen Entwicklung in Bezug auf den Empfang der Programme der öffentlich-rechtlichen Sender Rechnung tragen. Durch den Wechsel der Erhebungsart sah der EuGH außerdem keine wesentliche Beitragserhöhung (Urteil vom 13.12.2018, C-492/17; „Südwestrundfunk/Tilo Rittinger u. a.“).

Stand: 29. Januar 2019

Bild: pagnacco - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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