Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten: Negativzinsen 2020 - Negativzinsen, Werbungskosten, Kapitalerträge

Negativzinsen 2020

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_mandanten/
Illustration

Werbungskosten oder negative Kapitalerträge

Für Kapitalanleger mag es auf den ersten Blick zweitrangig sein, ob sie Bankspesen in Form von (höheren) Kontoführungsgebühren oder in Form von gesonderten Verwahrgebühren oder ob sie „Negativzinsen“ zahlen. Kosten bleiben schließlich Kosten. Der Unterschied ist aber ein steuerlicher: Während Bankspesen zu den Werbungskosten zählen und mit dem Sparer-Pauschbetrag von € 801,00 (bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) abgegolten sind, stellen von Banken erhobene negative Einlagezinsen nach überwiegender Literaturmeinung negative Erträge i.S. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz-EStG dar. Negative Erträge können – im Gegensatz zu Werbungskosten – mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden und mindern damit die Kapitalertragsteuer. Wurden keine positiven Kapitaleinkünfte erzielt und können die Negativzinsen daher nicht verrechnet werden, sind sie als Verlustvortrag gesondert festzustellen.

Gesetzesinitiative

Nach derzeit geltender Rechtsauffassung der Finanzverwaltung können Negativzinsen nicht als negative Kapitalerträge verrechnet werden. Die Finanzverwaltung vertritt regelmäßig die Auffassung, dass die von einem Kreditinstitut einbehaltenen negativen Einlagezinsen keine Zinsen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen. Denn sie werden nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt. Kapitalanleger werden damit doppelt belastet. Die FDP-Fraktion hat daher Ende letzten Jahres eine Gesetzesinitiative mit dem Titel "Berücksichtigung von Negativzinsen im Steuerrecht" in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 19/15771). Der Vorgang wurde zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Das Gremium lehnte den Antrag jedoch ab. Damit können Negativzinsen auch weiterhin nicht als negative Erträge geltend gemacht werden.

Stand: 24. Januar 2020

Bild: Sabine Naumann - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.