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Steuernews für Mandanten: Schenkung an die Urenkel - Schenkung, Erbschaft, Steuern

Schenkung an die Urenkel

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Freibeträge

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00. Der Freibetrag der Enkelkinder gegenüber den Großeltern beträgt hingegen nur € 200.000,00. Nur sofern die Kinder des Schenkers oder Erblassers im Zeitpunkt der Zuwendung an die Enkelkinder nicht mehr leben, können die Enkelkinder einen Freibetrag von € 400.000,00 beanspruchen (§ 16 Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz - ErbStG). Urenkeln steht hingegen nur ein Freibetrag von € 100.000,00 zu. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Eltern und Großeltern noch nicht verstorben sind, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat.

BFH-Beschluss

Nach Ansicht des BFH fallen Kindeskinder oder weitere Abkömmlinge eindeutig nicht unter den Begriff „Kinder“ i.S. von § 16 Abs. 1 ErbStG. Dementsprechend sind mit „Kinder der Kinder“ ausschließlich die Enkelkinder, nicht aber die Urenkel gemeint. Die Gewährung gleicher Freibeträge auch bei Überspringen einer oder mehrerer Generationen würde eine Vervielfältigung der Freibeträge und damit eine Überbegünstigung zur Folge haben, so der BFH (Beschluss vom 27.7.2020 - II B 39/20).

Fazit

Der BFH setzt Urenkel den „übrigen Personen der Steuerklasse I“ gleich. Damit kann an diesen Personenkreis nur die Hälfte dessen steuerfrei verschenkt oder vererbt werden, was an Enkel steuerfrei verschenkt oder vererbt werden kann. Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob durch eine vorhergehende Vermögensübertragung an Kinder und erst in einem nachfolgenden Schritt an die Enkel oder Urenkel eine niedrigere Steuerbelastung erreicht werden kann.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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