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Steuernews für Mandanten: Doppelbesteuerung der Renten - Doppelbesteuerung, Rente, Einkommensteuererklärung, Alterseinkünftegesetz

Doppelbesteuerung der Renten

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Besteuerung von Renten

Viele Rentner müssen seit 2005 wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Renten müssen seit 2005 mit einem Ertragsanteil von 50 % versteuert werden.

Musterverfahren

Vor dem Finanzgericht (FG) Saarland läuft derzeit ein Musterverfahren zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (Az. 3 K 1072/20). In dem Verfahren geht es u. a. gegen die Typisierung der Besteuerungsvorschrift (§ 22 Einkommensteuergesetz-EStG) sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Ertragsanteils der Renten. Rentnerinnen und Rentner können sich auf o. g. Verfahren berufen und Einspruch einlegen.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: thodonal - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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