Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten: Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise - Corona, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld

Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_mandanten/
Illustration

Arbeitslosengeld II für Kleinunternehmer und Soloselbstständige

Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind in aller Regel nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Im Zuge der Corona-Krise wurde für diesen Personenkreis der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Nach dem sogenannten „Sozialschutz-Paket“ greift für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit soll der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert sein. Die Selbstständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden.

Notfall-Kinderzuschlag

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sozialschutz-Pakets die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag neu festgelegt. Familien, die Kurzarbeitergeld erhalten, selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben, weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen, können einen Notfall-Kinderzuschlag von bis zu € 185,00 pro Kind erhalten. Zur Antragstellung genügt der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Anträge und weitere Informationen unter  https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz

Stand: 29. April 2020

Bild: yuriygolub - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.