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Steuernews für Mandanten: Einspruchsstatistik 2020 - Einspruch, Bundesfinanzministerium, Finanzamt

Einspruchsstatistik 2020

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Über 3,3 Mio. Einsprüche

Das Bundesfinanzministerium hat im zweiten Halbjahr 2021 die Statistik über die Einspruchsbearbeitungen in den Finanzämtern im Jahr 2020 veröffentlicht. Insgesamt haben 3.336.237 Steuerzahler Einsprüche gegen Verwaltungsakte eingelegt.

66 Prozent durch Abhilfe erledigt

Von den über 3 Mio. Einsprüchen wurden mehr als 2 Mio. (entspricht 66 %) durch Abhilfe erledigt. Das heißt, dass knapp zwei Drittel der Einsprüche auf Fehlern der Finanzverwaltung basierten und deshalb begründet waren. Knapp 20 % der Einsprüche (genau 628.524 Fälle) wurden zurückgenommen. Nur 13 % aller Fälle (genau 409.261 Fälle) gingen an die Rechtsbehelfsstelle und endeten mit einer Entscheidung oder Teilentscheidung.

Über 2,7 Mio. Einsprüche sind unerledigt oder ruhen

Zum Jahresende 2020 belief sich die Zahl der unerledigten und ruhenden Einsprüche auf über 2,7 Mio. Fälle. Die Anzahl der Steuerzahler, die nach einem abgelehnten Einspruch Klage erhoben, belief sich lediglich auf 59.774 Fälle oder auf 1,9 % der insgesamt erledigten Einsprüche.

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©vegefox.com/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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