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Steuernews für Mandanten: Steuerpaket der EU-Kommission - Steuerpaket, EU-Kommission, Besteuerung

Steuerpaket der EU-Kommission

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Steuer-Aktionsplan

Im Juli 2020 hat die Europäische Kommission ein neues Steuerpaket verabschiedet, mit dem eine wirtschaftliche Erholung und ein langfristiges Wachstum für Europa sichergestellt werden sollen. Die EU-Kommission setzt hierbei mit einem 25 Punkte umfassenden Steuer-Aktionsplan wieder einmal auf mehr Steuergerechtigkeit durch die Bekämpfung von Steuermissbrauch, die Eindämmung des unlauteren Steuerwettbewerbs und die Erhöhung der Steuertransparenz (Pressemitteilung IP/20/1334 vom 15.7.2020)

Verwaltungszusammenarbeit

Einen zentralen Punkt des Steuerpakets bildet der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten Informationen über erzielte Einnahmen von Online-Verkäufern, die ihre Tätigkeiten über Internet-Plattformen ausüben, austauschen. Dadurch soll das Steueraufkommen gesichert und Steuermissbrauch bekämpft werden.

Reform des Verhaltenskodex

Die EU-Kommission regt außerdem eine Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete an. Auf dieser „schwarzen“ Liste werden Drittländer angeführt, die die international vereinbarten Standards zur Missbrauchsbekämpfung nicht einhalten.

Agenda 2030

Angestrebt wird auch eine engere steuerliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zur Sicherung des Steueraufkommens. Letzteres steht im Einklang mit der geplanten Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Stand: 28. September 2020

Bild: Aintschie - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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