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Steuernews für Mandanten: Steuertarif 2025 - Steuertarif, Grundfreibetrag, Einkommensteuer

Steuertarif 2025

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Steuertarif

Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag steigt nach dem Gesetzentwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz ab 2025 um € 300,00 auf € 12.084,00 und für 2026 um € 252,00 auf € 12.336,00. Nach Angaben aus dem Referentenentwurf geht der Gesetzgeber dabei über die voraussichtlichen Ergebnisse des im Herbst 2024 zu erwartenden 15. Existenzminimumberichts hinaus. Ziel ist es, einen Ausgleich für die kalte Progression zu schaffen. Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs werden nach rechts verschoben. Die erste Tarifstufe 2025 beginnt bei € 12.085,00 (bisher € 11.604,00) und endet bei € 17.430,00 (bisher € 17.005,00). Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent startet ab 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen von € 68.430,00 (bisher € 66.761,00) und endet bei einem Einkommen von € 277.825,00. Die Tarifstufen der sogenannten „Reichensteuer“ mit einem Steuersatz von 45 Prozent bleiben mit € 277.826,00 unverändert. Für zusammen veranlagte Ehegatten gelten jeweils die doppelten Beträge.

Solidaritätszuschlag

Analog werden die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag angehoben. Zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner zahlen ab 2025 erst ab einer Einkommensteuer von € 39.900,00 (bisher € 36.260,00) einen Solizuschlag. Für Einzelveranlagte gilt ein Mindestbetrag von € 19.450,00 (bisher € 18.130,00).

Stand: 27. August 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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