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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Sicherheitsvorschriften im Reiseland - Pauschalreise, Bundesgerichtshof

Sicherheitsvorschriften im Reiseland

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Der Fall

Eine Familie buchte eine Pauschalreise nach Gran Canaria. Bei Ankunft im Hotel wollte ein Kleinkind der Familie auf den Balkon laufen und prallte gegen die verschlossene Balkontüre. Die Familie klagte gegen den Reiseveranstalter. Das erstinstanzliche Landgericht (LG) wies die Klage ab.

BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung an das LG zurück (BGH vom 25.6.2019, X ZR 166/18). Im Zuge des weiteren Prozesses musste u. a. geklärt werden, ob eine Balkontür aus nicht bruchsicherem Glas den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Im Streitfall hat der Kläger vorgetragen, eine Glastür für einen Balkon müsse nach den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen so beschaffen sein, dass sie einem Anprall eines siebenjährigen Kindes nach kurzem Anlauf standhalte.

Stand: 09. April 2020

Bild: uwimages - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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