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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Familienhotel einer Körperschaft - Zweckbetrieb, Hotel, Körperschaftsteuer

Familienhotel einer Körperschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Illustration

Der Fall

Ein gemeinnütziger Verein unterhielt eine sogenannte „Ferien- und Bildungsstätte“ bzw. ein „Familienhotel“. Darunter war ein Hotel mit Zimmern und auch mit Ferienwohnungen zu verstehen. Das Hotel verfügte außerdem über ein modernes Tagungszentrum. Der Verein behandelte das Hotel als steuerbegünstigten Zweckbetrieb und unterwarf die Einnahmen aus der Beherbergung und Verpflegung demzufolge nicht der Körperschaftsteuer. Das Finanzamt behandelte die Einnahmen als steuerpflichtig und erließ entsprechende Steuerbescheide.

Urteil des Finanzgerichts

Das Finanzgericht (FG) Köln sah in dem Familienhotel einen in vollem Umfang steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln vom 19.2.2015, 13 K 3354/10). Ein Hotel ist nach Auffassung der Richter kein Zweckbetrieb und nicht vergleichbar mit Altenwohn- und Pflegeheimen oder Erholungsheimen für bedürftige Personen. Der Betrieb eines Hotels unterscheidet sich auch deutlich von einem Heimbetrieb. Daher kann ein Hotel niemals mit Jugend- und Studentenheimen, Schullandheimen und Jugendherbergen gleichgesetzt werden. Das letzte Wort in diesem Fall wird der Bundesfinanzhof (BFH) sprechen. Das Aktenzeichen des anhängigen Revisionsverfahrens lautet V R 50/15.

Stand: 28. September 2016

Bild: ulkas - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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