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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Mindestlohn 2017 - Mindestlohn, Hotel, Gaststättengewerbe

Mindestlohn 2017

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Neuer Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe

Mit dem „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ vom 11.8.2014 wurde in Deutschland zum 1.1.2015 für Arbeitnehmer in allen Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn von € 8,50 pro Stunde eingeführt. Die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin hat den Mindestlohn zum 1.1.2017 auf € 8,84 pro Stunde festgelegt. Der neue Mindestlohn gilt auch für die im Hotel- und Gaststättengewerbe in einer Saison befristet Beschäftigten.

Stand: 28. September 2016

Bild: ikonoklast_hh - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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