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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Brauereizuschüsse richtig verbuchen - Brauereizuschüsse, Darlehen, Gastronomie

Brauereizuschüsse richtig verbuchen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_gastronomie/
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Zuschüsse

Brauereien gewähren Gastronomen vielfach Zuschüsse für den Bau, den Umbau, die Einrichtung oder die Modernisierung ihrer Betriebe. Die Zuwendungen sind im Regelfall mit einer Bierabnahmeverpflichtung gekoppelt.

Umsatzsteuer

Aus Sicht der Umsatzsteuer sind diese Zuschüsse als Entgelte (Gegenleistung) für das Bier-Lieferrecht zu behandeln. Es besteht somit ein Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Gastronomen (Zahlungsempfänger) und dem Zahlenden. Die Brauereileistung stellt einen „unechten“ Zuschuss dar. Die Zahlung ist beim Empfänger als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln und entsprechend zu buchen.

Leihweise Überlassung von Wirtschaftsgütern

Überlässt eine Brauerei dem Gastwirt/Hotelier gegen eine Bierabnahmeverpflichtung bestimmte Wirtschaftsgüter leihweise, ist aus umsatzsteuerlicher Sicht darin kein Entgelt für eine Leistung des Gastronomen gegenüber der Brauerei zu sehen.

Darlehen

Gewährt eine Brauerei dem Gastwirt/Hotelier ein Darlehen, wird die Darlehensschuld oftmals über einen Zuschlag bzw. Aufschlag auf den Bier-Abnahmepreis getilgt. Diese Aufschläge zählen nicht zum Wareneinkauf. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich daher nicht.

Stand: 27. September 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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