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Steuernews für Mandanten: Kleinbetragsrentenabfindung - Riesterförderung, Altersvorsorge, Rente

Kleinbetragsrentenabfindung

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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© Alexander Raths - stock.adobe.com

Begriff

Der Begriff der „Kleinbetragsrentenabfindung“ stammt aus der Riester-Förderung. Erwirbt ein Steuerpflichtiger nur einen geringen monatlichen Rentenanspruch, kann der Altersvorsorge-Anbieter diesen Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung abgelten. Einmalzahlungen sind als sonstige Einkünfte zu versteuern, wobei die für außerordentliche Einkünfte geltende ermäßigte Besteuerung Anwendung findet (§ 22 Nr. 5 Satz 13 Einkommensteuergesetz - EStG).

Wichtige Änderung

Die Finanzverwaltung hat jüngst mit Schreiben vom 17.2.2020 (IV C 3 - S 2220-a/19/10006 :001) die im

Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (BStBl. 2018 I S.93) vertretene Auffassung zur Kleinbetragsrentenabfindung dahingehend relativiert, dass eine erneute Prüfung der Voraussetzungen notwendig wird, wenn zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem verschobenen Beginn der Auszahlungsphase auf den 1.1. des Folgejahres (was vertragsrechtlich möglich ist) eine Kapitalübertragung zugunsten des abzufindenden Vertrages stattfindet.

Stand: 30. März 2020

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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