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Steuernews für Mandanten: Jahresabschluss 2023 - Jahresabschluss, Aufwendungen, Gewinn

Jahresabschluss 2023

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Rückstellungen

Für Bücher und Aufzeichnungen, Buchungsbelege, Inventare, Jahresabschlüsse oder Lageberichte, für Handels- und Geschäftsbriefe sowie für weitere steuerrelevante Unterlagen bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Die Aufbewahrungsfristen betragen derzeit noch zehn bzw. sechs Jahre. Geplant ist eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Für die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen haben Unternehmerinnen und Unternehmer eine sogenannte „Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Dies gilt sowohl für die Handels- als auch für die Steuerbilanz.

Rückstellungsfähige Aufwendungen

Bei der Bildung der Rückstellung können u. a. folgende Kosten in die Berechnung der Archivierungsrückstellung einbezogen werden: Personalkosten, Raumkosten (hier u. a. anteilige Abschreibung, Grundsteuer, Versicherung), Energiekosten für Heizung und Beleuchtung oder Aufwendungen für das Einscannen oder die Einlagerung der am Bilanzstichtag noch nicht archivierten Unterlagen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. Rückstellungsfähig sind auch Kosten für die Datensicherung. Kosten für die Einrichtungsgegenstände wie Regale und Schränke können ebenfalls miteinbezogen werden (sofern nicht bereits abgeschrieben). Nicht rückstellungsfähig sind die Kosten für die Entsorgung von Unterlagen. Darüber hinaus dürfen in die Rückstellung keine Kosten für die fortlaufende Archivierung einbezogen werden.

Berechnung der Rückstellung

Für die Berechnung der Rückstellung können einmal die jährlichen Kosten eines jeden aufzubewahrenden Jahres gesondert ermittelt und dann jeweils mit der Anzahl der Jahre bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist multipliziert werden. Alternativ können die jährlich anfallenden Kosten mit dem Faktor 5,5 multipliziert werden.

Stand: 27. März 2024

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Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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