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Steuernews für Mandanten: Faire Verbraucherverträge - Verbraucher, Verträge, Kündigungsfrist

Faire Verbraucherverträge

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen. Nach einem aktuellen Entwurf (vom 16.12.2020) über ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sollen Verträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr bis zu zwei Jahren nur dann wirksam sein, wenn der Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr erhält und die Konditionen für den kürzeren Vertrag die im Vertrag mit der längeren Laufzeit festgelegten Konditionen im Monatsdurchschnitt nicht um mehr als 25 % übersteigen.

Keine automatische Vertragsverlängerung

Außerdem sollen Verträge nur dann automatisch verlängert werden können, wenn der Verbraucher rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen worden ist und nicht gekündigt hat. Für Kündigungen soll eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat gelten.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: Photosebia - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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