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Steuernews für Mandanten: Grenzpendler Österreich - Corona, Homeoffice, Grenzpendler, Österreich

Grenzpendler Österreich

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Homeoffice-Tätigkeiten

Coronabedingte Homeoffice-Tätigkeiten können regelmäßig dazu führen, dass sich die Besteuerungsrechte für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vom Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat verlagern. Denn der betreffende Arbeitnehmer erfüllt eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen, in denen er seine Arbeitsstätte im Nachbarland aufsucht, nicht mehr bzw. es kommt zur Überschreitung einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen die eigentliche Tätigkeitsstätte im Nachbarstaat nicht aufgesucht wird.

Verständigungsvereinbarungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher mit zahlreichen EU-Staaten, u. a. auch mit Österreich (BMF-Schreiben v. 16.4.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002:001), eine Verständigungsvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Österreich zählen.

Aufzeichnungspflichten

Betroffene Arbeitnehmer trifft hierzu eine Aufzeichnungspflicht. Die Vereinbarung gilt für Arbeitstage ab dem 11.3.2020 bis zum 30.4.2020. Sie verlängert sich nach dem 30.4.2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten gekündigt wird.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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