Seitenbereiche
Steuernews für Mandanten: Lineare oder degressive Abschreibung (AfA) - Corona, Abschreibung, Wirtschaftsgut

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_mandanten/
Illustration

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Zur Schaffung von Investitionsanreizen wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum zweiten Corona-Steuerhilfegesetz die „degressive“ Abschreibung wieder eingeführt. Für in den Steuerjahren 2020 und 2021 angeschaffte Wirtschaftsgüter kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, wahlweise in Anspruch genommen werden.

Unterschied zur linearen AfA

Während sich bei der linearen AfA der jährliche Betrag aus dem Quotienten aus Anschaffungskosten dividiert durch Nutzungsdauer errechnet und während der AfA-Periode gleich bleibt, bemisst sich der jährliche AfA-Betrag bei der degressiven AfA nach dem Restwert und der Rest-Nutzungsdauer. Die degressive AfA führt dadurch zu höheren Abschreibungsbeträgen in den ersten Nutzungsjahren. Dementsprechend verringern sich die Abschreibungsbeträge in späteren Jahren.

Wechsel zur linearen Abschreibung

Unterschreitet der degressive Abschreibungsbetrag erstmals den linearen AfA-Satz, sollte zur linearen AfA gewechselt werden. Dieser Zeitpunkt kann mit der Formel: x = ND +1-(100/p) bestimmt werden: X ist das Jahr, in dem von degressiv auf linear gewechselt wird. ND ist die Nutzungsdauer und p der degressive AfA-Satz. Wird für ein in 2020 angeschafftes Wirtschaftsgut (Nutzungsdauer fünf Jahre) anfangs der degressive AfA-Satz von 25 % gewählt, ergibt sich danach folgende Gleichung: x = 5+1-(100/25). Aufgelöst ergibt sich ein Betrag von zwei, was so viel bedeutet, dass im zweiten Nutzungsjahr gewechselt werden sollte.

Fazit

Die degressive AfA sollte nur dann gewählt werden, wenn der Gewinn in den ersten Jahren der Nutzung des Wirtschaftsguts besonders gemindert und in kürzerer Zeit stille Reserven gebildet werden sollen.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: Milles Studio - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.