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Steuernews für Mandanten: Förderungen für klimafreundliches Heizen - Steuererleichterung, Gebäude, Energie

Förderungen für klimafreundliches Heizen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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© Tamara - stock.adobe.com

Gebäudeenergiegesetzesnovelle

Die Bundesregierung hat im April 2023 ein Konzept für die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes vorgestellt. Der Gesetzentwurf weist deutliche Verschärfungen hinsichtlich der Nutzung fossiler Brennstoffe als Heizenergie auf.

Das Wesentliche: Ab dem nächsten Jahr müssen neu eingebaute Heizanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Vier-Stufen-Förderkonzept

Zur Bewältigung der finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizanlagen ist ein Vier-Stufen-Förderkonzept geplant. Stufe 1 besteht aus der bislang bereits teilweise bestehenden Grundförderung, bei der Zuschüsse für einen Heizungstausch beantragt werden können. Stufe 2 besteht aus einem Klimabonus für eine beschleunigte Dekarbonisierung. Dieser Zuschuss soll einen möglichst raschen Tausch besonders schädlicher Konstanttemperaturkessel oder Kohleöfen bewirken. Stufe 3 besteht aus der Gewährung von Förderkrediten für einen Heizungstausch. Die Zuschüsse werden als Tilgungszuschüsse gewährt.

Abschreibung

Als vierte Säule bleibt die bereits bestehende Sonderabschreibung nach § 35 c Einkommensteuergesetz/EStG bestehen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Tamara - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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