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Steuernews für Mandanten: Energiepreispauschale - Energie, Energie, Revision

Energiepreispauschale

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Energiepreispauschale

Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.

Revisionsverfahren vor dem BFH

Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.

Stand: 27. August 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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