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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Digitale Meldescheine ab 2020 - Meldeschein, Bürokratieentlastungsgesetz, Hotel

Digitale Meldescheine ab 2020

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Meldescheine

Hoteliers mussten bisher für jede Übernachtung einen Meldeschein ausfüllen, der vom Gast persönlich unterschrieben werden musste.

Bürokratieentlastungsgesetz III

Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (vom 28.11.2019 BGBl I 2019 S. 1746) tritt eine Erleichterung für Hoteliers ein. Mit dem Gesetz wurde der Meldezettel durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz wurden entsprechend geändert.

Bestätigungsverfahren

Für die elektronische Übermittlung ist die Zustimmung und die Bestätigung der beherbergten Person über die Richtigkeit und Vollständigkeit der elektronischen Daten am Tag der Ankunft erforderlich. Die Zustimmung und Bestätigung kann u. a. auch dadurch erfüllt werden, dass die beherbergte Person einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit einer starken Kundenauthentifizierung auslöst, bei dem die zweckgebundene Zuordnungsnummer des eingesetzten Zahlungsmittels erhoben wird oder einen elektronischen Identitätsnachweis erbringt oder den Personalausweis vor Ort auslesen lässt (§29 Bundesmeldegesetz).Die Änderungen im Bundesmeldegesetz sind zum 1.1.2020 in Kraft getreten.

Stand: 09. April 2020

Bild: lenets_tan - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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