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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: City Tax Bremen und Berlin 2024 - Berlin, Hotel, Bundesverfassungsgericht

City Tax Bremen und Berlin 2024

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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City Tax für Geschäftsreisende

Städte und Gemeinden erheben seit Jahren eine sogenannte City Tax. Für Geschäftsreisende durfte die Sonderabgabe nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2012 zunächst nicht erhoben werden. Das höherrangige Bundesverfassungsgericht hat die City Tax für Geschäftskundinnen und -kunden wieder für zulässig erklärt. Viele Städte nahmen bzw. nehmen dies zum Anlass, die Abgabe für Geschäftskunden wieder einzuführen.

Bremen

Nach einer Pressemitteilung des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen (vom 6.12.2023) will Bremen die Tourismusabgabe bei Übernachtungen von Geschäftsreisenden wieder einführen. Die Abgabe beträgt aktuell fünf Prozent des Übernachtungspreises. Geschäftskunden müssen die City Tax voraussichtlich ab 1.4.2024 zahlen.

Berlin

Berlin will nach einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen (vom 19.12.2023) die seit 1.1.2014 geltende Übernachtungssteuer ab 2024 auch auf Geschäftskunden ausweiten. Die bisherige Privilegierung der beruflich veranlassten Übernachtungen soll aus dem Übernachtungsteuergesetz gestrichen werden. Für Übernachtungen, die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vereinbart worden sind, jedoch erst nach dem Inkrafttreten tatsächlich durchgeführt werden, soll noch die alte Gesetzlage gelten.

Stand: 27. März 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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