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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Restaurantgutscheine 2024 - Restaurant, Gutschein, Speisen

Restaurantgutscheine 2024

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Restaurantgutscheine 2024

Mit Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurantleistungen bzw. auf Speisen zum Verzehr vor Ort gilt seit 2024 für Speisen und Getränke wieder einheitlich der Regelsteuersatz von 19 %. Bezogen auf die Ausstellung von Restaurantgutscheinen bedeutet dies, dass ein Gutschein über den Bezug von Speisen und Getränken ab 1.1.2024 einen Einzweckgutschein darstellt. Bis 2023 galt ein solcher Gutschein hingegen noch als Mehrzweckgutschein, da die Umsatzsteuer für die Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, wegen der unterschiedlichen Steuersätze nicht feststand. Mit der Wiedereinführung des allgemeinen Regelsteuersatzes auf alle Restaurantleistungen steht die Umsatzsteuer auf die Gutscheinleistung jedoch fest.

Besteuerung

Der seit 2024 wieder geltende allgemeine Regelsteuersatz und die Umqualifizierung von Restaurantgutscheinen zu Einzweckgutscheinen führt dazu, dass der Gastronom künftig den Gutscheinwert bereits bei Ausstellung der Umsatzsteuer zu unterwerfen hat. Er muss also im entsprechenden Voranmeldungszeitraum der Ausstellung den Umsatz anmelden und nicht erst (wie bisher) im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungsausführung.

Stand: 27. März 2024

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Erscheinungsdatum:

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