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Steuernews für Gastronomie/Hotellerie: Kassennachschau 2018 - Kassennachschau, Außenprüfung, Kassensturz

Kassennachschau 2018

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Rechtsgrundlage

Mit Wirkung ab dem 1.1.2018 ergänzt eine neue Rechtsgrundlage die Abgabenordnung (AO): § 146b. Darin heißt es unter anderem: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können“.

Jederzeitiger Kassensturz

Die Vorschrift bedeutet für Gastronomen und Hoteliers konkret: Ein Finanzamt-Prüfer kann theoretisch am nächsten Tag unangemeldet in den Geschäftsräumen erscheinen und einen Kassensturz verlangen, um den aktuellen Kassenbestand laut Kassenführungsbuch mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeldbestand abzugleichen. Die Kassennachschau erfolgt ohne vorherige Ankündigung. Eine Prüfungsanordnung, wie bei einer Betriebsprüfung, ist nicht erforderlich. Daher empfiehlt es sich, alle im Zusammenhang mit Registrierkassen und PC-gestützten Kassen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen griffbereit zu haben.

Stand: 26. März 2018

Bild: Fresh Photodesign - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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