Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Qualifizierungschancengesetz - Saisonarbeiter, Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung

Qualifizierungschancengesetz

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Saisonarbeiter

Saisonarbeiter spielen besonders in der Land- und Forstwirtschaft eine wichtige Rolle und sind gerade in der Erntesaison unverzichtbar. Saisonarbeiter gelten im Sozialversicherungsrecht als sozialversicherungsfreie kurzfristig Beschäftigte, wenn die Beschäftigungsdauer bestimmte Zeitgrenzen nicht überschreitet.

Kurzfristige Beschäftigung

Als kurzfristig beschäftigt gelten Saisonarbeiter, wenn ihr Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate (90 Kalendertage) bzw. insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Ursprünglich betrug die Beschäftigungsfrist für kurzfristig Beschäftigte 2 Monate oder 50 Arbeitstage. Diese Zeitgrenze wurde dann befristet bis 31.12.2018 auf o. g. Grenzen angehoben. Diese Befristung ist nunmehr entfallen.

Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz vom 18.12.2018 BGBl 2018 I S. 2651) wurden die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse nun endgültig und unbefristet auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage festgelegt. Landwirte und Gärtner dürften es künftig einfacher haben, qualifizierte Saisonarbeitskräfte während der ganzen Erntesaison sozialversicherungsfrei zu beschäftigen.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.