Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Grundsteuerreform 2022 - Grundsteuer, Landwirtschaft, Vermögen

Grundsteuerreform 2022

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Bundesverfassungsgericht 

Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 10.4.2018, 1 BvL 11/14) hat die bisherige Besteuerungspraxis für die Grundsteuer auf Basis der Immobilien-Einheitswerte als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar erklärt. Nachdem die bisherigen Bewertungsverfahren für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (die Eigentümerbesteuerung in den alten Bundesländern sowie die Nutzerbesteuerung in den neuen Bundesländern) ebenfalls auf den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 basierte, betrifft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch diese beiden Verfahren.

Grundsteuerreform

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG v. 26.11.2019 BGBl 2019 I S. 1875) und weiteren Gesetzespaketen schaffte der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzes. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wurden die Bewertungsverfahren überarbeitet. Es gibt für Betriebe in den alten als auch in den neuen Bundesländern ein einheitliches Bewertungsverfahren. Dieses wurde insbesondere für eine automatisierte Durchführung des Bewertungsverfahrens konzipiert. Am bisherigen System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung usw. änderte sich nichts. Auch im neuen Grundsteuerrecht werden die neuen Grundsteuerwerte mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, auf diese dann die jeweilige Kommune ihren Hebesatz anwendet.

Pflichten für Landwirte

Alle Grundbesitzer, auch Landwirtinnen und Landwirte, müssen ab dem 1.7.2022 eine Feststellungserklärung sowohl über die land- und forstwirtschaftlichen Betriebsgrundstücke als auch bezüglich des Wohnteils abgeben. Bewertungsstichtag ist der 1.1.2022. Abgabepflichtig sind auch Landwirte, die den Landwirtschaftsbetrieb als Erbbauberechtigte unterhalten. 

Stand: 25. Februar 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.