Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Bundesgesetzblatt, Landwirt, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Einkommensteuer

Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Milchmarkt-Sondermaßnahmengesetz

Am 20.12.2016 wurde das „Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes“, das sogenannte Milchmarktsondermaßnahmengesetz (MilchSonMaßG) verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 I S. 3045). Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, Finanzmittel für die Milchbauern bereitzustellen. Ergänzend dazu wurden diverse steuerliche Entlastungsmaßnahmen beschlossen. Unter anderem wird eine Tarifglättung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft eingeführt. Mit dieser Maßnahme sollen Einkommensverluste durch Ernteausfälle infolge des globalen Klimawandels abgemildert werden. Rechnung getragen werden soll auch der allgemeinen Verschlechterung der Ertragslage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Tarifglättung

Die Tarifglättung soll eine tariflich ausgewogene Besteuerung bewirken. Gute und schlechte Wirtschaftsjahre werden miteinander ausgeglichen. Damit wird bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eine durchschnittliche Besteuerung auf einen Zeitraum von drei Jahren erreicht. Die Vorgehensweise ist wie folgt: Entstehen infolge von Gewinnschwankungen unterschiedlich hohe Einkünfte in drei Jahren, werden diese nachträglich durch eine besondere Steuerberechnung korrigiert, der sogenannten Tarifglättung. Das Finanzamt stellt hierfür eine fiktive Vergleichsrechnung für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf. Ist die tarifliche Einkommensteuer aus den Veranlagungszeiträumen 2014 bis 2016 höher als die Einkommensteuer aus der Vergleichsrechnung, senkt das Finanzamt die tarifliche Steuer des Jahres 2016. Umgekehrt kommt es aber auch zu einer nachträglichen Erhöhung der Einkommensteuer, wenn diese nach der Vergleichsrechnung aus den Jahren 2014 bis 2016 höher ist als die tarifliche Einkommensteuer (§ 32c Einkommensteuergesetz - EStG).

Inkrafttreten

Das Gesetz gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016. Die Geltungsdauer ist auf neun Jahre befristet. Für die Tarifglättung ist kein Antrag des Landwirts/der Landwirtin erforderlich.

Stand: 29. Mai 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.