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Steuernews für Landwirtschaft: Beitrag Übertragung einer § 6b Rücklage - Landwirtschaft, Veräußerung, Stille Reserven

Beitrag Übertragung einer § 6b Rücklage

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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§ 6b Rücklage

Landwirte können den Erlös aus der Veräußerung von landwirtschaftlichem Grund und Boden oder Gebäude für bestimmte Zeit in eine sogenannte § 6b Rücklage einstellen und so vorübergehend die Besteuerung der stillen Reserven vermeiden. Spätestens nach vier Jahren ist die Rücklage aufzulösen, sofern die Landwirtin/der Landwirt bis dahin keine Reinvestitionen getätigt hat.

Übertragung

Ein Landwirt hat eine solche für seinen landwirtschaftlichen Betrieb gebildete Rücklage in eine Kommanditgesellschaft eingebracht, an der er beteiligt ist. Das Finanzamt lehnte die Übertragung ab mit der Begründung, es wäre nur eine rechtsträgerbezogene Reinvestition zulässig. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG München wies im Urteil vom 25.7.2017, 5 K 3197/13 die Klage als unbegründet zurück. Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az BFH IV R 7/19).

Stand: 01. September 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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