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Steuernews für Landwirtschaft: Schließung eines Bahnübergangs - Entschädigung, Landwirt, Steuerpflicht

Schließung eines Bahnübergangs

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Illustration

Sachverhalt

Durch die betrieblich genutzten Flächen eines Landwirtschaftsbetriebs erstreckte sich eine Eisenbahnlinie. Der Landwirt konnte seine beiden rechts und links der Eisenbahnlinie liegenden Felder mittels eigens geschaffenem Bahnübergang überqueren. Die Deutsche Bahn (DB) Netz AG strebte einen Planfeststellungsbeschluss an, der die Schließung des Bahnübergangs feststellte. Nachdem die Deutsche Bahn beschloss, den Bahnübergang zu schließen, klagte der Landwirt auf Entschädigung. Das Finanzamt behandelte die Entschädigungszahlung als umsatzsteuerpflichtig.

FG-Urteil

Das Finanzgericht (FG) Münster bestätigte die Ansicht der Finanzverwaltung. Das FG sah in der Einwilligung des Landwirts zur Schließung des Bahnübergangs und der gleichzeitigen Rücknahme der verwaltungsgerichtlichen Klage eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung. Eine steuerbare Leistung kann auch in der Einwilligung eines Eingriffs in den Rechtskreis des Betroffenen liegen, der ohne diese Einwilligung einen Schadensersatzanspruch ausgelöst hätte, so das Gericht (Urteil vom 28.9.2017, 5 K 1117/16 U). 

Revision

Gegen dieses Urteil ist seit dem 20.12.2017 ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. V R 47/17).

Stand: 28. Mai 2018

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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