Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Umsatzsteuer bei Lieferung von Holzhackschnitzeln - Umsatzsteuer, Steuerermäßigung, Außerordentliche holznutzung

Umsatzsteuer bei Lieferung von Holzhackschnitzeln

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Umsatzsteuer

Für Holz, namentlich Brennholz in Form von Rundlingen, Seiten, Zweigen, Reisigbündeln (oder ähnlichen Formen), zusammengepressten Pellets, Sägespänen, Holzabfällen und Holzausschuss ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % anzuwenden (Anlage 2 Nr. 48, § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz/UStG). Ob zu dieser Kategorie auch Holzhackschnitzel gehören, war bislang nicht geklärt.

Vorlagebeschluss des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb mit Beschluss vom 10.6.2020 (V R 6/18) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Rechtsfrage vorgelegt, ob der Begriff „Brennholz“ dahin auszulegen ist, dass er „jegliches Holz umfasst, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist“. Darüber hinaus muss der EuGH klären, ob ein Mitgliedstaat, der einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, dessen Anwendungsbereich genau abgrenzen kann und falls ja, ob die Lieferungen verschiedener Formen von Brennholz unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen können. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen (C- 515/20) beim EuGH anhängig. Landwirte sollten angesichts des anhängigen Verfahrens für Lieferungen von Holzhackschnitzeln im Zweifelsfall den Regelsteuersatz anwenden.

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.