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Steuernews für Landwirtschaft: Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen - Steuern, Werbungskostenabzug, Revision

Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Land- und Forstwirte versteuern ihren Gewinn aus dem Landwirtschaftsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen nach Durchschnittssätzen (§ 13a Einkommensteuergesetz/EStG). Diese Sonderbesteuerung gilt allerdings nicht für Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen, wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat. Im Streitfall pachtete der Ehegatte von seiner Ehefrau einen landwirtschaftlichen Hof, den er zunächst selbst bewirtschaftete. Wenig später verpachtete er einen Teil der Flächen an einen Dritten (Unterverpachtung). Die Erträge daraus versteuerte der Landwirt unter Abzug seiner Werbungskosten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt rechnete die Bruttopachteinnahmen hingegen ohne Abzug von Werbungskosten dem landwirtschaftlichen Durchschnittssatzgewinn hinzu.

Werbungskostenabzug

Das FG ließ den Werbungskostenabzug zu und rechnete die Überschüsse den Verpachtungseinkünften i.S. § 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu. Die unverpachteten Flächen zählen nach Ansicht des Gerichts nicht zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen des Verpächters, denn er ist weder zivilrechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer.

Revision anhängig

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 38/20).

Stand: 07. Juni 2021

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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