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Steuernews für Landwirtschaft: Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken - Jagd, Finanzverwaltung, Umsatzsteuerpflicht

Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Finanzverwaltung zur Umsatzsteuerpflicht

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben (vom 13.04.2021, S 7416.1.1-2/7 St33) zur Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften Stellung genommen. Jagdgenossenschaften gelten mit der Eigenbewirtschaftung bzw. der Verpachtung der Jagd als Unternehmer i.S. des Umsatzsteuerrechts (§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz-UStG). Die Jagdtätigkeiten erfolgen auf Grundlage privatrechtlicher Vereinbarungen. Daher kommt die Ausnahmevorschrift nach § 2b UStG nicht zum Tragen. Nach dieser Vorschrift würde die Jagdgenossenschaft nicht als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen gelten, soweit öffentlich rechtliche Aufgaben wahrgenommen werden. Dies ist nach Auffassung der Finanzverwaltung aber gerade nicht der Fall.

Regelbesteuerung

Die Umsätze der Genossenschaft unterliegen der Regelbesteuerung. Dies gilt sowohl für die Eigenbewirtschaftung als auch für die Verpachtungstätigkeiten. Eine Umsatzsteuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG kommt für Jagdbezirke nicht in Betracht.

Stand: 26. November 2021

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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