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Steuernews für Landwirtschaft: Alterssicherung der Landwirte - Rentenversicherung, Landwirt, Altersvorsorge

Alterssicherung der Landwirte

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Rentenversicherung der Landwirte

Die Alterssicherung der Landwirte stellt die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland dar. Sie ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständige Behörde ist seit 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Beiträge und Beitragszuschüsse 2020

Die maßgeblichen Jahresbeiträge werden jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Gemäß Bekanntmachung vom 17.12.2019 (BGBl 2019 I S. 2869) betragen für das Kalenderjahr 2020 die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte monatlich € 261,00 in Deutschland (West) bzw. € 244,00 in Deutschland (Ost). Gleichzeitig wurden die monatlichen Zuschussbeträge erhöht. So beträgt der monatliche Zuschussbetrag in der Einkommensklasse bis € 8.220,00 € 157,00 (maximaler Zuschussbetrag) und in der Einkommensklasse von € 14.981,00 bis € 15.500,00 € 10,00 (minimaler Zuschussbetrag). Für das Beitrittsgebiet betragen die monatlichen Zuschussbeträge € 146,00 (Einkommensklasse bis € 8.220,00) bzw. € 10,00 (Einkommensklasse von € 14.981,00 bis € 15.500,00).

Pflichtversicherung

Unverändert geblieben ist die Pflichtversicherung. In die Alterssicherung werden all diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer einbezogen, für die die Tätigkeit als selbstständiger Landwirt oder Forstwirt, Winzer, Gartenbauer und dergleichen eine ausreichende Existenzgrundlage bildet. Ebenfalls pflichtversichert sind mitarbeitende Familienangehörige des Unternehmers und sein Ehegatte.

Stand: 26. Februar 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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