Seitenbereiche
Steuernews für Landwirtschaft: Corona-Hilfen für Landwirte - Corona, Landwirtschaft, Darlehen

Corona-Hilfen für Landwirte

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


https://ringtreuhand.de/steuernews_landwirtschaft/
Illustration

Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Landwirte, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Liquiditätsbedarf haben, können von der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) ein Darlehen erhalten. Das von der LR in 2020 aufgelegte „Förderprogramm Liquiditätssicherung zur Förderung der Stabilität von Unternehmen der Landwirtschaft und des Garten- und Weinbaus“ läuft noch bis zum 30.6.2021. In Anspruch genommen werden kann dies bei Vorliegen der Voraussetzungen von allen Landwirten, die kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) i. S. der Definition der EU-Kommission sind, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Gefördert werden alle notwendigen betrieblichen Ausgaben. Es können auch bestehende Darlehen mit den Fördermitteln bedient werden. Die Darlehenshöhe richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen. Sie beträgt maximal € 10 Mio.

Bürgschaftsprogramm

Zusätzlich können von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Landwirte das Corona-Bürgschaftsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für ein Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nutzen. Bürgschaften können bis zum 30.6.2021 gewährt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 11.6.2021 möglich. Gefördert werden gem. Nr. 3 der Bürgschaftsrichtlinie „Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion unbeschadet der gewählten Rechtsform, die sich nicht in Schwierigkeiten befinden und / oder sich nicht am 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden, aber danach infolge der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind“.

Antragstellung für Darlehen und Bürgschaft

Anträge auf Darlehen beantragen Landwirte über ihre und gemeinsam mit ihrer Hausbank. Anträge auf Bürgschaftsübernahme können zusätzlich gestellt werden. Bei Antragstellung muss die Betroffenheit erläutert werden bzw. der Nachweis erbracht werden, dass Corona-bedingt ein Liquiditätsbedarf besteht.

Stand: 01. März 2021

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.