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Steuernews für Landwirtschaft: Alterssicherung Landwirte 2024 - Alterssicherung, Beitragssätze, Beitragszuschuss

Alterssicherung Landwirte 2024

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Rentenversicherung

Die Alterssicherung für Landwirtinnen und Landwirte stellt die berufsständische Altersvorsorge für die Betriebsinhaberinnen und -inhaber in Deutschland dar. Sie ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das „Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte“. Zuständige Behörde ist seit 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Beiträge 2024

Die maßgeblichen Jahresbeiträge werden jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Die Beiträge in der Alterssicherung betragen 2024 monatlich € 301,00 in Deutschland (West) bzw. € 297,00 in Deutschland (Ost) bis zum 30.6.2024. Ab der zweiten Halbjahreshälfte 2024 steigt der Beitrag Ost auf € 301,00 und liegt damit gleich mit dem Beitrag für Deutschland (West). Eine Unterscheidung in der Beitragshöhe zwischen Deutschland West und Ost gibt es künftig nicht mehr.

Zuschussbeträge 2024

Die monatlichen Zuschussbeträge wurden zum 1.1.2024 erhöht. So beträgt der monatliche Zuschussbetrag in der Einkommensklasse bis € 10.000,00 € 181,00 (West) bzw. € 178,00 (Ost). Der Zuschussbetrag fällt mit steigendem Jahreseinkommen. Bei einer Summe der positiven Einkünfte von bis zu € 25.000,00 beträgt der monatliche Zuschussbetrag für Deutschland (West) € 6,00, für Deutschland (Ost) € 0,00.

Pflichtversicherung

Unverändert geblieben ist die Pflichtversicherung. In die Alterssicherung werden einbezogen all diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer(innen), für die die Tätigkeit als selbstständige Landwirtin bzw. selbstständiger Landwirt oder Forstwirtin, Forstwirt, Winzerin, Winzer, Gartenbauerin, Gartenbauer und dergleichen eine ausreichende Existenzgrundlage bildet. Ebenfalls pflichtversichert sind mitarbeitende Familienangehörige der Unternehmerin bzw. des Unternehmens und Ehepartner.

Rentenwert

Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung beträgt seit dem 1.7.2023 € 17,36. Der allgemeine Rentenwert (Ost) in der Alterssicherung beträgt seit dem 1.7.2023 € 17,33.

Stand: 13. März 2024

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Erscheinungsdatum:

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Über uns: Wir verstehen uns als traditioneller Partner von kleinen und mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen. In Zusammenarbeit mit langjährigen und bewährten Partnern bieten Ihnen unsere Steuerberatungskanzleien mit Sitz in Oberhaching, Bad Tölz, Gmund am Tegernsee, Allgäu (Kaufbeuren), München Schwabing (Ring-Treuhand GmbH & Co. KG, RINGTREUHAND Kirschner, RINGTREUHAND Stauber), Rosenheim und Landshut eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistungen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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