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Steuernews für Landwirtschaft: Bewertung von LW-Vermögen in anderen EU Staaten - Auslandsvermögen, Verkehrswert

Bewertung von LW-Vermögen in anderen EU Staaten

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Auslandsvermögen

Während für inländisches Vermögen der Land- und Forstwirtschaft entsprechende Bewertungsverfahren zur Anwendung kommen, mit diesen sich für steuerliche Zwecke  im Regelfall ein niedrigerer Wert als der Verkehrswert errechnet, gelten für im EU-Ausland belegene Vermögen ausschließlich die Verkehrswerte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah darin eine verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (EuGH vom 17.1.2008, C-256/06).

Reaktion der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat jetzt in einem aktuellen Schreiben zu dem EuGH-Urteil Stellung genommen und bestimmt, dass das im EU-Ausland belegene land- und forstwirtschaftliche Vermögen mit dem vergleichbaren Wert angesetzt werden kann, der sich nach den Bewertungsvorschriften für Inlandsvermögen ergäbe (Bayer. Landesamt für Steuern vom 28.4.2016, S 3811.1.1 - 10/2 St 34).

Stand: 29. August 2016

Bild: countrypixel - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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