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Steuernews für Landwirtschaft: Zusammenlegung freier Vieheinheiten - Landwirt, Tierhaltung, Nutzflächen

Zusammenlegung freier Vieheinheiten

Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei steuerlichen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Soweit im Zusammenhang mit unserer Beratung selbständige Rechtsfragen außerhalb des Steuerrechts zu klären sind, können wir Ihnen Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft benennen, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.


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Vermeidung eines Gewerbebetriebs

Landwirte können zur Vermeidung einer gewerblichen Einstufung freie Vieheinheiten zusammenlegen. Die Tierhaltung der Landwirte zählt dann – unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. § 51a Bewertungsgesetz BewG) – nicht zum Gewerbebetrieb, sondern gehört „zur landwirtschaftlichen Nutzung“.

Landwirtschaftliche Nutzflächen

Mit der Übertragung der Vieheinheiten muss keine tatsächliche Grundstücksübertragung einhergehen, wie der Bundesfinanzhof/BFH entschieden hat (Urteil vom 27.11.2019, II R 43/16). Im Streitfall konnte eine Kommanditgesellschaft/KG landwirtschaftlich Tierhaltung betreiben, ohne selbst landwirtschaftliche Nutzflächen zu besitzen und bewirtschaften zu müssen. Im Streitfall brachte ein Landwirt, der Komplementär der KG war, ein Grundstück ein, welches mit einem Hühnerstall bebaut wurde. Das Finanzamt stufte das Grundstück als Geschäftsgrundstück der KG ein und damit als Betriebsvermögen der KG. Das vorinstanzliche Finanzgericht (FG) Niedersachsen verpflichtete daraufhin das Finanzamt, das Grundstück zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen hinzuzurechnen (Urteil vom 26.10.2016, 1 K 235/14). Der BFH bestätigte das vorinstanzliche Urteil.

Anmerkung

Die Möglichkeit der Zusammenlegung freier Vieheinheiten zum Betreiben einer „landwirtschaftlichen Nutzung“ besteht allerdings nur noch bis 31.12.2024, da die maßgebliche Rechtsgrundlage ab dem 1.1.2025 wegfällt.

Stand: 01. September 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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RINGTREUHAND Allgäu Steuerberatungsgesellschaft mbH
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